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Abkommen zwischen Österreich und Deutsch · Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege

§ 12 Abkommen zwischen Österreich und Deutsch

Artikel 12

В силаОфициален текст

(1) Die Bestimmungen des Vormundschaftsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reich vom 5. Februar 1927 werden durch dieses Abkommen nicht berührt.

(2) Die Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und dem Deutschen Reich über Pflegekinderschutz (Ziehkinderschutz) und über den Geschäftsverkehr in Jugendsachen vom 4. Juni 1932 tritt mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens außer Kraft.