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Leistungsbeurteilungsverordnung für land · Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer

§ 4 Leistungsbeurteilungsverordnung für land

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Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:

1. erzieherisches Wirken;

2. Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage;

3. die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten;

4. Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.