Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgese · Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz
§ 41 Land- und Forstarbeiter-DienstrechtsgeseArbeitszeit bei Schichtarbeit
3. ABSCHNITT Arbeitsschutz
Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf
1. innerhalb des Schichtturnusses oder
2. bei Durchrechnung der wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß § 37a innerhalb des Durchrechnungszeitraumes
im Durchschnitt die nach § 37 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.
История на изменения
- In Kraft seit 2008-01-01