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Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königrei · Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königreich)

§ 30 Soziale Sicherheit (Vereinigtes Königrei

Artikel 30

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Wäre ohne die Bestimmungen dieses Artikels Familienbeihilfe nach den Rechtsvorschriften beider Hohen Vertragschließenden Parteien für dieselben Kinder zu gewähren, ist Familienbeihilfe nur nach den Rechtsvorschriften der Partei zu gewähren, in deren Gebiet die betreffenden Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.