§ 0 Soziale Sicherheit - Durchführung (Verei
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ÜBER SOZIALE SICHERHEIT ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND
StF: BGBl. Nr. 118/1981
BGBl. Nr. 437/1987
BGBl. Nr. 477/1993
Zur Durchführung des Abkommens über Soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland haben die zuständigen Behörden der Vertragsparteien auf Grund des Artikels 32 Absatz 1 dieses Abkommens folgende Verwaltungsvereinbarung getroffen:
Die vorstehende Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 19 am 1. Mai 1981 in Kraft.