Soziale Sicherheit (Philippinen) · Soziale Sicherheit (Philippinen)
§ 3 Soziale Sicherheit (Philippinen)Artikel 3
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Dieses Abkommen gilt
a) für Personen, für die die Rechtsvorschriften eines oder beider Vertragsstaaten gelten oder galten;
b) für andere Personen, soweit diese ihre Rechte von den im Buchstaben a bezeichneten Personen ableiten.
История на изменения
- In Kraft seit 2004-07-01