Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili · Soziale Sicherheit – Durchführung (Philippinen)
§ 7 Soziale Sicherheit – Durchführung (Phili
Zahlung von Pensionen
Die zuständigen Träger haben Pensionen bei Alter, Invalidität und Tod direkt an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.