LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 69 LLDG 1985Bericht des Leiters
6. Abschnitt LEISTUNGSFESTSTELLUNG
Der Leiter hat im Dienstwege der zur Leistungsfeststellung berufenen Behörde über die dienstlichen Leistungen des Lehrers zu berichten.