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BEA-Geo. · Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung

§ 10 BEA-Geo.Besorgung der laufenden Geschäfte und der Kanzleigeschäfte

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

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Mit der Führung der laufenden Geschäfte und der Vorbereitung der Verhandlungen unter Leitung des Vorsitzenden (Stellvertreters) können Bedienstete des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betraut werden. Die Kanzleigeschäfte des Bundeseinigungsamtes sind von Bediensteten aus dem Personalstand des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu besorgen.