Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstat · Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstatistiken
§ 18 Übereinkommen (Nr. 160) über Arbeitsstat
Artikel 18
Durch dieses Übereinkommen wird das Übereinkommen über die Statistiken der Löhne und der Arbeitszeit, 1938, neugefaßt.