AusG-GO · Geschäftsordnung zum Ausschreibungsgesetz 1989
§ 14 AusG-GOPersonenbezogene Ausdrücke
ABSCHNITT I ABSCHNITT römisch eins Begutachtungskommissionen
Die in diesem Abschnitt verwendeten personenbezogenen Ausdrücke, wie zB „Vorsitzender“, umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.