Soziale Sicherheit – Durchführung (USA) · Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)
§ 0 Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)
VERWALTUNGSVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 512/1991
Auf Grund des Artikels 16 Absatz 1 des heute geschlossenen Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika im Bereich der Sozialen Sicherheit *) – im folgenden Abkommen genannt – haben die zuständigen Behörden, und zwar
für die Republik Österreich
der Bundesminister für Arbeit und Soziales,
für die Vereinigten Staaten von Amerika
der Minister für Gesundheit und Sozialdienste,
folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 511/1991
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 9 mit 1. November 1991 in Kraft.