Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Soziale Sicherheit – Durchführung (Zyper · Soziale Sicherheit – Durchführung (Zypern)

§ 8 Soziale Sicherheit – Durchführung (Zyper

Statistiken

В силаОфициален текст

Die zuständigen Träger haben der für sie in Betracht kommenden Verbindungsstelle eine jährlich zu erstellende Statistik über die in den anderen Vertragsstaat nach Artikel 7 vorgenommenen Zahlungen zu übermitteln. Diese Statistiken sind von den Verbindungsstellen auszutauschen.