AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 33 AMSGArten der finanziellen Leistungen
1. ABSCHNITT Allgemeines
Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:
1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,
2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.