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Kulturübereinkommen zwischen Österreich · Kulturübereinkommen zwischen Österreich und Frankreich

§ 4 Kulturübereinkommen zwischen Österreich

Artikel 4.

В силаОфициален текст

Die französische Regierung wird das Recht haben, die französischen Schuleinrichtungen, die in Wien oder in jedem anderen Teil Österreichs bereits bestehen oder gegründet werden sollten, aufrechtzuerhalten. Die österreichische Jugend wird zu diesen Schulen freien Zutritt haben. Alle einschlägigen Fragen können im gegebenen Fall Gegenstand eines besonderen Übereinkommens der Regierungen bilden.