§ 2 Satzungen des Internationalen Studienzen
Mitgliedschaft
Zum Inkraftreten vgl. Art. 15
Die Mitglieder des Zentrums setzen sich aus jenen Mitgliedstaaten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zusammen, die dem Generaldirektor der Organisation eine offizielle Beitrittserklärung übersenden.