§ 8 Abkommen über die wissenschaftliche und
Artikel 8
Dieses Abkommen bedarf der Ratifizierung. Es tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
Artikel 8
Dieses Abkommen bedarf der Ratifizierung. Es tritt 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.