Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit · Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (Rumänien)
§ 4 Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit
Artikel IV Artikel römisch vier
Die Vertragschließenden Parteien werden den Austausch von Studierenden und absolvierten Akademikern durch die Gewährung von Stipendien unterstützen.