Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Abkommen über kulturelle und wissenschaf · Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit (Spanien)

§ 10 Abkommen über kulturelle und wissenschaf

Artikel 10

В силаОфициален текст

Die Vertragsstaaten werden trachten, in den Lehrveranstaltungen ihrer Universitäten und nach Möglichkeit auch der höheren Schulen der Geschichte, Sprache und Literatur des anderen Landes besondere Aufmerksamkeit zu widmen.