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Einstufungsprüfung als Voraussetzung für · Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart

§ 2 Einstufungsprüfung als Voraussetzung fürZweck der Einstufungsprüfung und der Aufnahmsprüfung

1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

В силаОфициален текст

(1) Die Einstufungsprüfung dient der Feststellung, ob die Vorbildung des Aufnahmsbewerbers für die angestrebte Schulstufe ausreicht.

(2) Die Aufnahmsprüfung dient der Feststellung, ob der Übertrittsbewerber die Eignung für die angestrebte Schulart oder Form oder Fachrichtung oder den Schwerpunktbereich einer Schulart aufweist.

История на изменения
  • In Kraft seit 2012-09-01