§ 7 Lycée Français – Prüfungen zur Erlangung
Artikel VII Artikel römisch sieben
Die Leistungen, die der Prüfungskandidat in den Prüfungsgebieten der zusätzlichen Reifeprüfung in der Terminale (8. Klasse) erbracht hat, sind bei der Beurteilung dieser Prüfungsgebiete zu berücksichtigen.