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Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar · Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenarbeit 1990 – 1993 (Russische F)

§ 58 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar

Artikel 58

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Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.

Die Vertragsparteien ermutigen zum Austausch von Schülergruppen.

Die Bedingungen und Formen einer solchen Zusammenarbeit werden zwischen den zuständigen Partnern einvernehmlich festgelegt.