§ 18 Wahl der Vertreter der Lehrer in den SchInkrafttreten und Außerkrafttreten
4. Abschnitt
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Wahl des Schulgemeinschaftsausschusses, BGBl. Nr. 447/1986 , außer Kraft.