§ 0 Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfung
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur neuerlichen Ergänzung der Anlage zu Artikel 5 Absatz 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungszeugnissen
StF: BGBl. Nr. 465/1994
Der Notenwechsel ist mit 1. Juni 1994 in Kraft getreten.