§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Polen ü
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
StF: BGBl. Nr. 759/1995 (NR: GP XIX RV 116 AB 274 S. 47. BR: AB 5081 S. 603. )
Die Republik Österreich und die Republik Polen, im folgenden Vertragsstaaten genannt,
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im Geiste der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
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in der Absicht, den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften und die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu fördern,
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in dem Wunsche, den Studierenden beider Staaten die Fortführung des Studiums im jeweils anderen Vertragsstaat zu erleichtern,
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im Bewußtsein der in beiden Staaten im Bereich des Hochschulwesens bestehenden Gemeinsamkeiten,
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unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsstaaten unterzeichneten Abkommen im Bereich der Gleichwertigkeiten,
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unter Bedachtnahme auf die in beiden Vertragsstaaten geltenden Zuständigkeitsregelungen im Hochschulbereich,
haben folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 des Abkommens wurden am 19. April bzw. 23. Oktober 1995 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.