§ 1 Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und
Artikel I Artikel römisch eins
Der Heilige Stuhl und die Republik Österreich sind übereingekommen, mit diesem Vertrag gewisse vermögensrechtliche Beziehungen zwischen der Katholischen Kirche und dem Staat zu regeln und verschiedene Vorschriften des Konkordates vom 5. Juni 1933 sowie des Zusatzprotokolls abzuändern.