BekGG · BekenntnisgemeinschaftenG
§ 1 BekGGBegriff der religiösen Bekenntnisgemeinschaft
Religiöse Bekenntnisgemeinschaften im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Vereinigungen von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt sind.
BekGG · BekenntnisgemeinschaftenG
Religiöse Bekenntnisgemeinschaften im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Vereinigungen von Anhängern einer Religion, die gesetzlich nicht anerkannt sind.