Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Übereinkommen über die Anerkennung von Q · Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region

§ 10 Übereinkommen über die Anerkennung von Q

Artikel X.1 Artikel römisch zehn.1

В силаОфициален текст

Die folgenden Gremien überwachen, fördern und erleichtern die Durchführung des Übereinkommens:

a) der Ausschuß für das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region;

b) das europäische Netzwerk nationaler Informationszentren über akademische Anerkennung und Mobilität (ENIC-Netzwerk), das durch Beschluß des Ministerkomitees des Europarats vom 9. Juni 1994 und des UNESCO-Regionalausschusses für Europa vom 18. Juni 1994 errichtet wurde.