Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Europäisches Übereinkommen über den Schu · Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

§ 37 Europäisches Übereinkommen über den SchuARTIKEL 37

E. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN LUFTTRANSPORT

В силаОфициален текст

An Bord von Frachtflugzeugen ist ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Gerät zur allenfalls notwendigen Tötung der Tiere mitzuführen.