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Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf · Auswirkungen des Flughafens Salzburg auf die BRD

§ 11 Auswirkungen des Flughafens Salzburg aufArtikel 11

die Bundesrepublik Deutschland

В силаОфициален текст

Zur Erörterung von Änderungen dieses Vertrages kann eine Vertragspartei jederzeit eine Konsultation verlangen. Das gleiche gilt für die Erörterung der Auslegung und der Anwendung des Vertrages, wenn nach Ansicht einer Vertragspartei ein Meinungsaustausch nach Artikel 10 ohne Erfolg geblieben ist. Die Konsultation beginnt binnen dreißig Tagen nach Eingang des Verlangens.