§ 1 Vertrag zwischen Österreich und Ungarn üArtikel 1
Die Vertragspartner werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin entwickeln und fördern.
Die Vertragspartner werden die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens und der Medizin entwickeln und fördern.