§ 2 Verbot von halogenierten Biphenylen, TerVerbot der Herstellung und des Inverkehrsetzens von Fertigwaren
Die Herstellung und das Inverkehrsetzen von Fertigwaren, die Stoffe oder Zubereitungen nach § 1 enthalten, ist verboten.
Die Herstellung und das Inverkehrsetzen von Fertigwaren, die Stoffe oder Zubereitungen nach § 1 enthalten, ist verboten.