AEV Gerberei · Begrenzung von Abwasseremissionen aus Gerbereien, Lederfabriken und Pelzzurichtereien
§ 3 AEV Gerberei
Eine Abwassereinleitung gemäß § 1 Abs. 1 und 2 in ein Fließgewässer oder in eine öffentliche Kanalisation ist unter Bedachtnahme auf § 3 Abs. 10 AAEV an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Abwasserinhaltsstoffe zu beurteilen (§ 6 AAEV).
История на изменения
- In Kraft seit 2014-12-04