§ 3 Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpe
ARTIKEL 3
Die Anlage, die das Gebiet der Alpen, Anwendungsbereich der Alpenkonvention, beschreibt und darstellt, wird folgendermaßen abgeändert:
a) die Liste der Verwaltungseinheiten des Alpenraums wird wie folgt ergänzt:
–
Fürstentum Monaco;
b) an die Stelle der Landkarte in der Anlage der Alpenkonvention tritt die diesem Beitrittsprotokoll beigefügte Karte.