Privatrechtliche Verhältnisse der Binnen · Privatrechtliche Verhältnisse der Binnenschiffahrt
§ 129 Privatrechtliche Verhältnisse der Binnen
Neunter Abschnitt.
Der Eigentümer eines nach § 128 eingetragenen Schiffes kann die Löschung des Schiffes im Schiffsregister beantragen. Sind mehrere Miteigentümer vorhanden, so bedarf es der Zustimmung aller Miteigentümer. Ist das Schiff mit einem eingetragenen Pfandrecht belastet, so bedarf es außerdem der Zustimmung des Berechtigten.