Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Luftverkehrsabkommen (Jugoslawien) · Luftverkehrsabkommen (Jugoslawien)

§ 16 Luftverkehrsabkommen (Jugoslawien)Artikel XVI Artikel römisch sechzehn

В силаОфициален текст

Das vorliegende Abkommen tritt mit dem Tage in Kraft, an welchem seine Annahme beiderseits durch Notenwechsel bekanntgegeben wird.

Urkund dessen haben die von ihren Regierungen ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen in Wien unterzeichnet.

Das Abkommen ist in französischer Sprache in zwei Exemplaren abgefaßt.

Wien, den 11. November 1953.