§ 124 EisbGTriebfahrzeugführer
1. Hauptstück Allgemeines
Ein Triebfahrzeugführer im Sinne dieses Gesetzesteiles ist, wer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
История на изменения
- In Kraft seit 2010-04-23
1. Hauptstück Allgemeines
Ein Triebfahrzeugführer im Sinne dieses Gesetzesteiles ist, wer Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist.