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EisbG · Eisenbahngesetz 1957

§ 133 EisbGArbeitspsychologische Eignung

2. Hauptstück Fahrerlaubnis

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Der Erstellung des Gutachtens, das eine Beurteilung darüber enthält, ob der Antragsteller über die arbeitspsychologische Eignung zum selbständigen Führen und Bedienen von Triebfahrzeugen verfügt, sind die Ergebnisse einer Untersuchung, die sich zumindest auf die in Anhang II, Abschnitt 2.2 der Richtlinie 2007/59/EG angeführten Punkte erstreckt, zugrunde zu legen.

История на изменения
  • In Kraft seit 2010-04-23