Luftverkehrsabkommen (Spanien) · Luftverkehrsabkommen (Spanien)
§ 0 Luftverkehrsabkommen (Spanien)
Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Spanien
StF: BGBl. Nr. 155/1962
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Spanien sind
als Signatarstaaten des 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt
in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Zivilluftfahrtskonferenz und
vom Wunsche geleitet, den Zivilluftverkehr zwischen den Gebieten Österreichs und Spaniens zu regeln und zu fördern, übereingekommen, dies durch die folgenden Bestimmungen in Kraft zu setzen:
Dieses Abkommen wurde gemäß seinem Artikel 14 durch Notenwechsel mit Wirksamkeit vom 11. Mai 1962 in Kraft gesetzt.