Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische · Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)
§ 16 Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische Zollkontrolle, Devisenbestimmungen
Artikel 16
Die Bestimmungen der Artikel 14 und 15 berühren nicht die Vorschriften der beiden Vertragsstaaten über die Durchführung der Zollkontrolle und über die Ein- und Ausfuhr von Werten, die den Devisenbestimmungen unterliegen.