Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische · Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische R)
§ 8 Eisenbahn - Grenzübergang (Tschechische Grenzabfertigung
Artikel 8
Diese Bestimmung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands
überlagert.
Die Grenzabfertigung (Artikel 2 lit. g) wird von den zuständigen Organen jedes der beiden Vertragsstaaten auf eigenem Staatsgebiet vorgenommen.