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Luftverkehrsabkommen (Tunesien) · Luftverkehrsabkommen (Tunesien)

§ 0 Luftverkehrsabkommen (Tunesien)

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(Übersetzung)

LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK TUNESIEN

StF: BGBl. Nr. 251/1967

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Tunesien,

Vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen Österreich und Tunesien zu fördern und die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in größtmöglichem Ausmaß zu verfolgen,

Bestrebt, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Regeln der Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt, die am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichnet wurde, anzuwenden,

Sind wie folgt übereingekommen:

Das vorliegende Abkommen samt Anhang I ist gemäß seinem Artikel 21 am 19. Mai 1967 in Kraft getreten.