§ 0 Übereinkommen zwischen Österreich und Bu
das Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien
ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Ministerium für Verkehrswesen der Volksrepublik Bulgarien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehrs auf der Straße
StF: BGBl. Nr. 23/1968
haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Personen- und Güterverkehr auf der Straße zwischen Österreich und Bulgarien zu erleichtern, durch ihre Bevollmächtigten folgendes vereinbart: