§ 7 Grenzüberschreitender Gütertransport auf
– Der Ausweis lautet auf eine bestimmte Person und ist nicht übertragbar.
Er gilt entweder für ein Kraftfahrzeug oder für einen Kraftwagenzug.
– Der Ausweis lautet auf eine bestimmte Person und ist nicht übertragbar.
Er gilt entweder für ein Kraftfahrzeug oder für einen Kraftwagenzug.