§ 0 Abkommen über den österreichisch-niederl
Abkommen über den österreichisch-niederländischen gewerblichen Straßenverkehr und Werkverkehr
StF: BGBl. Nr. 86/1970
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und der Staatssekretär für Verkehr und Waterstaat der Niederlande, von dem Wunsche geleitet, den internationalen Verkehr von Personen und Gütern auf der Straße zu fördern, haben in Weiterführung der dem Abkommen vom 6. Mai 1959 zugrundeliegenden Zielsetzungen folgendes vereinbart:
Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15 Absatz 1 am 2. April 1970 in Kraft.