Betrieb von Amateurfunkstellen (Frankrei · Betrieb von Amateurfunkstellen (Frankreich)
§ 0 Betrieb von Amateurfunkstellen (Frankrei
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Französischen Regierung über den Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 325/1971
Das im vorstehenden Notenwechsel enthaltene Abkommen tritt gemäß seinem letzten Absatz am 1. Oktober 1971 in Kraft.