§ 5 Luftfahrt - Abkommen über die Internatio
Artikel V
Jeder spätere Beitritt eines Staates zum Abkommen wird als Annahme dieses Protokolls angesehen.
Artikel V
Jeder spätere Beitritt eines Staates zum Abkommen wird als Annahme dieses Protokolls angesehen.