Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Mala · Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Malaysia)
§ 0 Luftverkehrsabkommen – Flugverkehr (Mala
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG VON MALAYSIA ÜBER DEN FLUGVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND ÜBER IHRE HOHEITSGEBIETE HINAUS
StF: BGBl. Nr. 224/1977
BGBl. Nr. 833/1994
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Malaysia,
als Mitglieder des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt aus 1944 und vom Wunsch geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
haben folgendes vereinbart:
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 15 am 21. Jänner 1977 in Kraft getreten.