Правна библиотека и анализ на дела · Австрия · Белгия · Европейски съюз
LAWxPERT Вход Безплатен акаунт

Luftverkehrsabkommen (Kuwait) · Luftverkehrsabkommen (Kuwait)

§ 6 Luftverkehrsabkommen (Kuwait)Finanzielle Bestimmungen

ARTIKEL 6

В силаОфициален текст

Jeder Vertragschließende Teil verpflichtet sich, dem anderen Vertragschließenden Teil die freie Überweisung des in seinem Hoheitsgebiet von dem durch den anderen Vertragschließenden Teil namhaft gemachten Fluglinienunternehmen aus der Beförderung von Fluggästen, Fluggepäck, Postsendungen und Fracht erzielten Überschusses der Einnahmen über die Ausgaben zum offiziellen Wechselkurs zu gewähren. Sofern das Zahlungssystem zwischen den Vertragschließenden Teilen einer besonderen Vereinbarung unterliegt, ist diese anzuwenden.