Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche · Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen
§ 18 Übereinkommen über Straßenverkehrszeiche
Ortstafeln
Die Ortstafeln können dazu verwendet werden, die Grenze zwischen zwei Ländern oder die Grenze zwischen zwei Verwaltungsbezirken desselben Landes oder den Namen eines Flusses, eines Gebirgspasses, einer landschaftlichen Sehenswürdigkeit und so weiter anzugeben. Diese Zeichen unterscheiden sich deutlich von den im Artikel 13a Absatz 2 angeführten Zeichen.
История на изменения
- In Kraft seit 1995-11-30